Aktuelles
Regress schon bei < 20 % Patientenidentität
Wird die Rechtsform einer Praxisgemeinschaft nur zum Schein genutzt und behandeln die Ärzte die Patienten gemeinsam, so kann die KV – nach Einzelfallprüfung – bei einer Patientenidentität selbst von unter 20 % das Honorar des einzelnen Arztes kürzen.
Quelle: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2021, Az. L 7 KA 13/19
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