Kein "doppelter" Schadensersatz bei Unfallfahrzeugen (fiktive Reparaturkosten + MwSt der günstigeren Reparatur)

Autor: Oliver Krause
Datum: 17. Februar 2022

Der Unfallgeschädigte, der lediglich eine Teil-Reparatur des verunfallten Fahrzeugs vornimmt und nunmehr von dem Schädiger einerseits den Ersatz der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis und andererseits die auf die erfolgte - preisgünstigere - Teil-Reparatur entfallende Mehrwertsteuer fordert, kann diese nicht gleichzeitig nebeneinander geltend machen.

Zwar hat der Bundesgerichtshof die Frage noch offen gelassen, allerdings unterliefe eine solche Schadensregulation andernfalls das Prinzip des zivilrechtlichen negativen Interesses. Der Geschädigt soll, kurz gesagt, durch das Schadensereignis nicht besser gestellt werden als ohne.

Quelle: Urteil des OLG Celle vom 01.12.2021, Az.: 5 U 131/21

Oliver Krause Fachanwalt
Rechtsanwalt Oliver Krause
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Master in Health and Medical Management
Vita
Wir wollen, dass Sie Recht bekommen
Sie benötigen Unterstützung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Telefontermin mit uns oder füllen Sie unser Formular aus, um direkt in Kontakt zu treten.
Termin vereinbaren
crossmenu