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Fahrzeit eines Belegarztes darf 30 Minuten nicht überschreiten
Einer Belegarztanerkennung für den klagenden Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie steht entgegen, dass die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung iS des § 39 Abs 5 Nr 3 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) der vom Kläger zu betreuenden Versicherten aufgrund der Entfernung zwischen seinem Vertragsarztsitz in E. und dem Krankenhaus mit der Belegabteilung in M. nicht gewährleistet ist.
Quelle: BSG, Urteil vom 17.03.2021, Az. B 6 KA 6/20 R
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