Aktuelles
BMF: Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn
In der letzten Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) hat die Finanzverwaltung zur Übernahme der Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) Stellung genommen:
Aus Vereinfachungsgründen ist von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Sprich: Übernehmen Sie die Kosten, ist das bei Ihren Mitarbeitern kein Arbeitslohn (FAQ, VI, 11.).
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