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Vergütungsstreitigkeiten ermächtigter Krankenhausärzte: Sozialgerichte zuständig
Für Streitigkeiten um den Vergütungsanspruch eines ermächtigten Krankenhausarztes gegen den Krankenhausträger nach § 120 Abs. 1 S. 3 SGB V (Abrechnung des Trägers mit der KV, Weiterleitung an den Ermächtigten) ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten (Kammern für Vertragsarztrecht) eröffnet (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG).
Quelle: Sozialgericht Marburg, Gerichtsbescheid vom 06.12.2019 – S 12 KA 360/18
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