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Keine fiktive Schadensabrechnung nach Reparatur des Fahrzeugs
Die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des kleinen Schadenersatzanspruchs im Werkvertragsrecht (Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17) ist übertragbar, so dass Reparaturkosten nicht mehr fiktiv abgerechnet werden dürfen, wenn das Fahrzeug vom Geschädigten bereits repariert wurde.
Quelle: LG Oldenburg, Urteil vom 14.06.2019, Az. 1 O 2175/18