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Zur Abrechnung laser-gestützter Kataraktoperationen
Die Behandlung des Grauem Stars durch eine Kataraktoperation mit Femtosekundenlaser-Einsatz stellt in Anbetracht der Notwendigkeit des Laser-Einsatzes und unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit eine medizinisch erforderliche Zusatzleistung dar, die selbstständig mit der GOÄ-Analogziffer 5855 abgerechnet werden kann. Ein Satz von 2,5 ist angemessen, wenn die Operation komplex war
Quelle: Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 22.01.2019 – 27 C 259/16
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