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Versandapotheken dürfen Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht generell ausschließen
Versandapotheken dürfen das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Online-Apotheke Apovia geklagt. Das OLG hat es dem Betreiber außerdem untersagt, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben (Quelle: OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2018, Az.4 U 87/17).
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