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Reha-Patienten auf Kneipentour nicht versichert
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.04.2018 (Az.: L 8 U 3286/17) festgestellt, dass Tätigkeiten zur privaten Freizeitgestaltung – hier der Gaststättenbesuch mit anderen Reha-Teilnehmern – während des Aufenthalts in einer Reha-Klinik nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst ist (Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2018, Az.: L 8 U 3286/17).
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