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Kein Arbeitsunfall beim Sturz während eines Abstechers zum Lebensmittelkauf
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 26.08.2017 (Az.: B 2 U 11/16 R) festgestellt, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer bei der Fahrt nach Hause einen Abstecher macht, um Lebensmittel zu besorgen, und er dabei verunfallt, dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden kann.
Quelle: BSG, Urteil vom 26.08.2017, Az.: B 2 U 11/16 R
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