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Private Krankenversicherung: Übernahme von Kosten für künstliche Befruchtung unabhängig vom Familienstand
Ein Anspruch gegen den Krankheitskostenversicherer wegen künstlicher Befruchtung besteht nach den üblichen Versicherungsbedingungen selbst dann, wenn der Versicherte nicht verheiratet ist, sondern eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt. Die medizinische Notwendigkeit sei in der Krankheitskostenversicherung objektiv und ex ante zu beurteilen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2016, Az.20 U 119/16).
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