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Medizinische Privatlabor-Analysen können umsatzsteuerbefreit sein
Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, nicht aber auch nach Buchst. a dieser Vorschrift steuerfrei sein (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.08.2017 – V R 25/16).
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