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Jährliche Kostenerstattung einer Echthaarperücke bei totalem Haarausfall
Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke. Nach einer Tragezeit von einem Jahr sei eine Perücke trotz sorgfältiger Pflege nicht mehr als Dauerversorgung geeignet (vgl. SG Koblenz, Urteil vom 30.11.2016, Az.: S 9 KR 756/15; S 9 KR 920/16).
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