Aktuelles
€ 2.000,00 Schmerzensgeld wegen übermässig beschliffener Milchzähne
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 04.07.2017 (Az. 26 U 3/17) festgestellt, dass aufgrund der übermässigen Beschleifung zweier Milchzähne mit der Folge des Entstehens von Dentinwunden sowie der Beschleifung dreier weiterer Zähne ohne Indikation ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 zu zahlen sei
Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.
Sie benötigen Unterstützung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Telefontermin mit uns.
Telefontermin vereinbaren