Aktuelles
Arbeitnehmer: Dienstzulagen an Polizeibeamte nicht steuerfrei
Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht steuerfrei. Diese Zulagen werden nicht ausschließlich für geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gewährt. Sie sind vielmehr ein finanzieller Ausgleich für wechselnde Dienste und die damit verbundenen Belastungen durch den Biorhythmuswechsel.
Quelle: BFH, Urteil vom 15.2.2017, VI R 30/16, Abruf-Nr. 193667 unter www.iww.de
Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.
Sie benötigen Unterstützung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Telefontermin mit uns.
Telefontermin vereinbaren