Aktuelles
Keine Pflicht zur Angabe von Rückkaufwerten bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung bedarf es nicht der Angabe der Rückkaufwerte im Rahmen der Verbraucherinformation nach § 10a VAG alter Fassung (vgl. OLG Karlsruhe, 24.03.2016, 12 U 141/15).
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