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Anstellungsgenehmigung sind der Berufsausübungsgemeinschaft als Ganzes zu erteilen
Das Bundessozialgericht geht davon aus, dass Anstellungsgenehmigungen nach § 32b Ärzte-ZV nicht dem einzelnen Arzt als Mitglied einer BAG zu erteilen sind, sondern der BAG als Ganzes.
Das entschied das BSG im Rahmen einer Klage eines Strahlentherapeutes auf Erteilung einer Anstellungsgenehmigung, die der beklagte Ausschuss unter Hinweis auf den sog. Moratoriumsbeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 06.09.2012 abgelehnt hatte (vgl. BSG, Urteil vom 04.05.2016, Az. B 6 KA 24/15 R).