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Anspruch auf Ersatz von Abschleppkosten aus der Kfz-Vollkaskoversicherung
Ein Versicherungsnehmer hat gegenüber seiner Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch aus § 83 VVG hinsichtlich der Kosten einer Abschleppmaßnahme, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt (vgl. OLG Karlsruhe, 17.12.2015, 12 U 101/15).
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