Aktuelles
Nachweisvoraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für Kinderbetreuung durch eine geringfügig beschäftigte Betreuungsperson
Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes können nach § 9c Abs. 3 S. 3 EStG in der in den Veranlagungszeiträumen 2009 und 2010 geltenden Fassung auch bei einer im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigten Betreuungsperson nur dann steuerrechtlich berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen auf ein Konto der Betreuungsperson erfolgt sind (vgl. BFH, 18.12.2014, III R 63/13).
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