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Kein Behandlungsfehler bei unterlassener Anmeldung zur Vermittlungsstelle für Organspenden
Ein an Leberkrebs erkrankter Patient muss nicht bei Eurotransplant angemeldet werden, wenn nach den sog. Mailand-Kriterien keine reelle Chance auf Zuteilung einer Leber besteht. In diesem Fall muss ein Arzt auch keine Lebendspende eines Kindes in Betracht ziehen, soweit mit dieser ein tödliches Risiko von 1% für den kindlichen Spender verbunden ist.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom am 25.03.2014 entschieden (Az.: 26 U 135/13).
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