Aktuelles
Homöopathische Hustenmittel mit fixen Wirkstoffkombinationen sind nicht verordnungsfähig
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in der Anlage III zu der Arzneimittel-Richtlinie geregelt, dass bei Hustenmitteln „fixe Kombinationen von Antitussiva oder Expektorantien … untereinander“ nicht verordnungsfähig sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist nicht verpflichtet, die homöopathischen Arzneimittel (hier: das Hustenmittel Monapax®) von diesen Verordnungsbeschränkungen der Arzneimittel- Richtlinie auszunehmen. Der GBA darf den Verordnungsausschluss der fixen Kombinationen auch auf Kinder bis zum 12. Lebensjahr und auf Jugendliche mit Entwicklungsstörungen erstrecken (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2011 (B 6 KA 29/10 R) – Jurion-ID: 4K71096).
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