Archiv für den Monat September 2012
Bandscheibevorfall durch Umdrehen nach einem verkehrsunfallgeschädigten Fahrzeug ist nicht durch den Unfall eingetreten
Bandscheibevorfall durch Umdrehen nach einem verkehrsunfallgeschädigten Fahrzeug ist nicht durch den Unfall eingetreten
Keine Pflicht des Arztes zur Durchführung mikrobiologischer Wunduntersuchung ohne Verdacht auf Infektion
Keine Pflicht des Arztes zur Durchführung mikrobiologischer Wunduntersuchung ohne Verdacht auf Infektion
Ablaufhemmung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides setzt konkret bestimmten Anspruch voraus
Ablaufhemmung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides setzt konkret bestimmten Anspruch voraus
Haftung des Händlers bei einem Herstellerfehler
den aus einem Herstellerfehler folgenden Mangel der am
Bissverletzung nach Fußballzweikampf darf nicht vernäht werden
Bissverletzung nach Fußballzweikampf darf nicht vernäht werden
10.000 Schmerzensgeld für Beschwerden und Nervenläsionen aufgrund fehlerhafter Krankenhausbehandlung (OLG Köln, 23.04.2012, 5 U 144/08) – mal wieder was zum Fehler in der Befunderhebung
10.000 Schmerzensgeld für Beschwerden und Nervenläsionen aufgrund fehlerhafter Krankenhausbehandlung (OLG Köln, 23.04.2012, 5 U 144/08) – mal wieder was zum Fehler in der Befunderhebung
Klausulierte Verrechnung der Abschlusskosten bei Kapitallebens- und fondsgebundenen Rentenversicherungen im Wege des sogenannten Zillmerverfahrens ist unwirksam
Klausulierte Verrechnung der Abschlusskosten bei Kapitallebens- und fondsgebundenen Rentenversicherungen im Wege des sogenannten Zillmerverfahrens ist unwirksam
Gezahlte Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen, entschied der BFH am 18.07.2012, Az.: X R 41/11.
Gezahlte Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen, entschied der BFH am 18.07.2012, Az.: X R 41/11.
Tauwasser von Schneemassen auf Dach stellt nach Ansicht des LG Dortmund keine Überschwemmung im Sinne einer Wohngebäudeversicherung dar
Tauwasser von Schneemassen auf Dach stellt nach Ansicht des LG Dortmund keine Überschwemmung im Sinne einer Wohngebäudeversicherung dar
Umfassende Deckungszusage einschränkende Rechtsschutzklausel ist im Interesse des Versicherungsnehmers eng auszulegen so das OLG Jena im Beschluss vom 19.07.2012.
Diese oft verwendete Vertragsklausel ist, soweit sie eine Einschränkung der umfassenden Deckungszusage rechtfertigen soll, unter Berücksichtigung des Interesses des Versicherungsnehmers an einen ihn befriedigenden Prozessausgang eng auszulegen und schließt auch nicht die Möglichkeit einer vergleichsweisen Erledigung aus. Sie hat den Zweck, Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Erledigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (vgl.OLG Jena, Beschluss vom 19.07.2012, 4 U 107/12).