Archiv für den Monat Oktober 2011
Solche Behandlungen, die Gesundheitsschäden verursachen können, fallen unter strafbewehrte Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz
Unter die strafbewehrte Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz fallen nur solche Behandlungen, die gesundheitliche Schäden verursachen können.
Auch die elementaren medizinischen Grundregeln eines jeweiligen Fachgebiets zählen zu den gesicherten medizinischen Erkenntnissen
Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes sind gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, nicht nur die Erkenntnisse, die Eingang in Leitlinien, Richtlinien oder anderweitige ausdrückliche Handlungsanweisungen gefunden haben.
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei bloß beruflichen Kontakte zu dem Leiter des beklagten Klinikums
Es begründet nicht per se die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen in einer Arzthaftungssache, wenn dieser eine Abteilung in der Klinik leitet, in der das beklagte Klinikum seine medizinische Fakultät unterhält.